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Freundeskreis

Der Verein der Freunde des Christian-Ernst-Gymnasiums ist ein eingetragener (Förder-) Verein seit 1965. Gemäß Satzung fördert er das Leben und den Ausbau der Schule. Die finanzielle Basis hierfür bilden die Beiträge der Mitglieder (Eltern und Ehemalige) und Spenden. Ein gewähltes Gremium aus Eltern, Lehrkräften und ehemaligen Schülern – das Kuratorium – entscheidet über die Vergabe vorhandener Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hausordnung

Auszüge aus der Hausordnung

  • Gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten. Auftretende Konflikte lassen sich fair und sach­­lich, vor allem gewaltfrei lösen. Helfen können hierbei Klassensprecher, die Schülermit­ver­ant­wor­tung (SMV), Tutoren, aber auch die Klassenleitung, die Verbindungslehrer, die Stufen­be­treuer und die Schul­­leitung.
  • Jeder soll das Eigentum des anderen achten. Neben dem privaten verlangt auch das öffentliche Eigentum eine rücksichtsvolle Behand­lung. Ein­richtungsgegenstände und Unterrichtsmittel sind schonend zu behandeln. Das Glei­che gilt für die Wände des Schulhauses. Fahrlässiges oder vorsätzliches Beschädigen schulischer Einrich­tungen zieht in jedem Fall Ordnungsmaßnahmen oder soziale Dienste und Schadenersatz­an­sprü­­che nach sich.
  • Entsprechend der Schul- und Hausordnung dürfen weder gefährliche Gegen­stände noch solche, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, mitgebracht werden. Wir werden solche Dinge einstweilen dem Schüler oder der Schülerin wegnehmen und erst später an die Erziehungsberechtigten zurückgeben. Bitte werfen Sie ein Auge darauf: Spielzeug, Messer oder gar „Softair“-Waffen gehören nicht in die Schule! Bei bestimmten Waffen (Faustmesser, Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser, bestimmte Elektroschocker) ist bereits der Besitz strafbar.
  • Rechtzeitiges Erscheinen zum Unterricht bedeutet, dass man nicht erst um 8.00 Uhr oder ganz knapp vorher kommt. Andererseits sollte ein sehr frühes Erscheinen vermieden werden, da die Klassenzimmer und die Gänge i.d.R. erst  um 7.45 Uhr betreten werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die vorher kommen müssen, halten sich im Hauptbau im Mitteltrakt des Erdgeschosses auf.
  • Handys, Smartphones und sämtliche andere digitale Speichermedien müssen nicht nur im Unterricht, sondern auch außerhalb des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben. Im anderen Falle werden sie dem Schüler oder der Schülerin abgenommen und am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Selbstverständlich ist auch jede Verwendung der Foto-, Film- oder der akustischen Aufnahmefunktion in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Wenn eine besondere Veranlassung besteht (z.B. wenn Schüler ihre Eltern anrufen sollen), kann eine Lehrkraft dies erlauben. Sie muss jedoch ausdrücklich vorher um Erlaubnis gebeten werden. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen müssen digitale Speichermedien ab der 8. Jahrgangsstufe vor Beginn der Arbeit abgegeben werden („Handyboxen“). Bei der Abiturprüfung gelten noch strengere Regelungen: Das Handy darf nicht mit in den Prüfungsraum genommen werden. Während der Prüfung  kann es im Sekretariat verwahrt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird als Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel und damit als Unterschleif gewertet, mit der zwingenden Folge, dass zumindest die betroffene Prüfung mit Note 6 bewertet wird.
  • Halten Sie Ihr Kind zu Sauberkeit im persönlichen Bereich und in der Gemeinschaft an. Jeder einzelne Schüler muss daran mitwirken, dass der eigene Platz und die Schule als Ganzes rein gehalten werden. – Die Lehrkräfte vergewissern sich gegen Ende des Unterrichts am Vormittag und am Nachmittag, dass am Boden und unter den Schülerbänken keine Papierreste usw. mehr liegen.
  • Alle Schulmitglieder sind ferner verpflichtet, an der Mülltrennung mitzuwirken. Im Sinne der Schonung der Umwelt sind wir bestrebt, die Müllmenge zu reduzieren. Wir bitten deshalb die Eltern, ihren Kindern keine Pausenverpflegung mitzugeben, die aufwändige Verpackungen hat. Aus Sicherheitsgründen dürfen Glasflaschen nicht aus der Pause mit in die Klassenzimmer oder in die Umkleiden der Sporthalle genommen werden.
  • Das Rauchen sowie die Einnahme alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Schul­ge­lände (Schulhaus, Pausenhof, Rasenplatz, u.U. angemietete Räume, Sport- und Schwimm­­­halle), auch in den Einfahrten / vor den Eingängen sowie auf den Unterrichts­we­gen (z.B. zum Sportunterricht) verboten. Bei Nichtbeachtung der Verfügung muss mit Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden. Dies gilt wegen Schädigung des Ansehens der Schule auch dann, wenn das Rauchen / der Alkoholkonsum in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Unterrichtsbetrieb außerhalb des Schulgeländes erfolgt (z.B. vor den Schuleingängen, vor und gegenüber dem Schulhoftor). Selbstverständlich sind auch die übrigen gesetzlichen Rauchverbote (z.B. gemäß Jugendschutzbestimmungen) einzuhalten. Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ab dem 01.09.07 von 16 auf 18 Jahre angehoben worden.
  • An jeder Schule ist eine Lehrkraft damit betraut, den mit Suchtmitteln und Drogen zusammenhängenden Fragen nachzugehen und vor allem für Schüler, die in Not geraten sind, Ansprechpartner zu sein. An unserer Schule ist dies Frau Schönig. Die „Beauftragten für die Suchtprävention“ unterliegen einem besonderen Beratungsgeheimnis.

Hausaufgaben

Rechtliche Bestimmungen (§ 28 BaySchO):

  • Um den Lernstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können.
  • Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest.
  • Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Außerdem ist am Christian-Ernst-Gymnasium festgelegt worden:

  • An Tagen mit für die gesamte Klasse verpflichtendem Nachmittagsunterricht wird keine schriftliche Hausaufgabe für den nächsten Tag aufgegeben. Ein Stundenplan der Klasse soll in das Klassenbuch eingeheftet werden; auf diese Weise kann vom unterrichtenden Lehrer rasch gesehen werden, an welchen Tagen sich Ballungen von Hausaufgaben ergeben könnten. Die Koordination der Hausaufgaben liegt beim Klassenleiter, er wird dabei von den anderen in der betreffenden Klasse unterrichtenden Lehrkräften unterstützt.
  • Das Thema Hausaufgaben wird auf den pädagogischen Klassenkonferenzen zu Beginn jeden Schuljahres sowie bei Bedarf in Lehrerkonferenzen thematisiert.

 

Fragwürdige Hausaufgaben-Erleichterungen

Bleiben Sie in Fragen der zeitlichen Belastung Ihrer Kinder durch die Schule mit uns in Verbindung! Wir geben bei dieser Gelegenheit eine Information des Kultusministeriums weiter, die auf ein in den letzten Jahren immer wichtiger werdendes Phänomen eingeht:

Internetseiten, auf denen Referate, Facharbeiten und Hausaufgaben getauscht und herunter geladen werden können, erfreuen sich großer Beliebtheit unter Schülerinnen und Schülern. Neben der Möglichkeit der Materialbeschaffung bieten diese Seiten oft auch Gelegenheit zum Austausch mit anderen Schülern in Foren. Manche dieser Seiten haben jedoch so genannte „Dialer“ installiert, bei deren Aktivierung hohe Verbindungspreise fällig werden. Diese werden zwar angegeben, aller­dings oft bewusst unauffällig platziert, so dass sie leicht übersehen werden können. In Einzelfällen muss vor der Nutzung des Angebots ein Passwort mit SMS angefordert werden, was ebenfalls zu hohen Kosten führen kann. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf das Kostenrisiko hin bzw. lassen Sie die Benutzung von kostenpflichtigen 0190-9er-Nummern, der sich diese Anbieter bedienen, beim eigenen Telefonanbieter sperren.

Andere bei Schülerinnen und Schülern beliebte Internetangebote sind zwar kostenfrei, verlangen aber von den Schülern die Eingabe persönlicher Daten (z.B. Alter, Geschlecht) zur Vergabe eines Passwortes. Schülerinnen und Schülern sollten daher die Gefahren des Datenmissbrauchs erklärt werden. In zahlreiche Angebote ist Werbung mit für Kinder und Jugendliche problematischen Inhalten integriert. Ganz unabhängig von solchen Risiken ist festzustellen: Wenn Hausaufgaben nicht selber erledigt werden, wenn Referate nicht selbst konzipiert werden, sind sie pädagogisch nutzlos. Abgesehen davon ist die fachliche Qualität mancher angeblicher Hilfen mehr als fragwürdig. Zu bedenken ist natürlich auch, dass die Suchsysteme, mit denen ein Schüler eine Internetquelle findet, auch dem Lehrer zur Verfügung stehen. Die Gefahr eines „Unterschleif-Sechsers“ ist nicht gering.

Kopfläuse

Sollte bei Ihrem Kind ein Läusebefall festgestellt worden sein, informieren Sie uns bitte umgehend. Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn nach einer richtigen Behandlung eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Hierüber ist der Schule eine Bestätigung abzugeben (Formular im Download-Bereich unserer Homepage erhältlich).

Als Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir Ihnen, die Kopfhaut Ihres Kindes regelmäßig zu beobachten. Um Weiterverbreitung nicht zu fördern, empfiehlt es sich z.B., lange Haare nicht offen zu tragen. Falls Sie Läuse oder Nissen (Eier) entdeckt haben, suchen Sie bitte mit Ihrem Kind einen Arzt auf, damit er das Nötige veranlassen kann. Im Falle eines Befalls sollten alle Mitglieder einer Familie sorgfältig kontrolliert und der Befall behandelt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie z.B. in Informationsblättern des Gesundheitsamtes Erlangen und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Hausverwaltung

Unser Hausverwalter Herr Seidl hat sein Büro in Zimmer E32. 

Dienstzeiten:
Mo – Do: 6.30 – 15.30 Uhr
Fr: 6.30 – 13.30 Uhr

Mittagspause:
12.00 – 12.30

Krankheit – Krankmeldung

Entschuldigung bei Krankheit

Aufgrund der Erfahrungen mit vielen zu spät eingereichten Entschuldigungen wird eindringlich auf die Schulordnung (§ 20 BaySchO) verwiesen. Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Ist Ihr Kind erkrankt, verständigen Sie die Schule bitte vor 8.00 Uhr per Meldung über den Schulmanager, per Fax (09131/53303-11) oder telefonisch (Tel. 09131/53303-0); dies gilt auch für Schüler/-innen der Oberstufe! Erst volljährige Schüler/-innen sind berechtigt, die Entschuldigung selbst vorzunehmen. Eine mündliche Entschuldigung lediglich durch eine(n) Mitschüler/in oder ein Geschwisterkind ist unzureichend. Mitschüler/innen oder Geschwisterkinder können jedoch die schriftliche Krankmeldung der Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu meldepflichtigen Krankheiten.
  • Bei längerer Krankheit ist der Schule spätestens am 3. Tag über die (rein) mündliche Meldung hinaus eine schriftliche Entschuldigung zuzuleiten (Meldung per Schulmanager reicht aus), auf der das voraussichtliche Datum des Wiederkommens vermerkt ist. Falls die Erkrankung länger als 10 Tage dauert, erbitten wir zusätzlich eine Bestätigung des behandelnden Arztes. Bei noch fortdauernder Krankheit sollte darauf die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit angegeben sein.
  • Spätestens drei Tage nach Wiedererscheinen nach der Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung für den gesamten Abwesenheitszeitraum im Sekretariat abzugeben. Wenn eine rechtzeitige schriftliche Entschuldigung fehlt, müssen anfallende angekündigte Leistungserhebungen (z. B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Referate) mit Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet werden (§ 26 (4) GSO).
  • Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse auffällig häufen, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches oder schulärztliches Attest kann nur dann als genügender Nachweis anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Erkrankungszeit getroffen hat.
  • In der Oberstufe muss beim Versäumnis von angekündigten Leistungsnachweisen (z.B. Schulaufgaben, Kurzarbeiten) ein ärztliches Attest, das am gleichen Tag ausgestellt ist, vorgelegt werden. Ein im Nachhinein ausgestelltes ärztliches Attest wird nicht anerkannt! Das Attest ist spätestens am dritten Tag nach der Abwesenheit von der angekündigten Leistungserhebung im Oberstufenbüro vorzulegen.

Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Schülers/einer Schülerin im Laufe des Vormittags so erheblich, dass er/sie dem Unterricht nicht mehr folgen kann. In einem solchen Fall muss er sich im Sekretariat (Frau Baer oder Frau Heidrich) melden. Wenn es sich um kleinere „Wehwehchen“ handelt, werden die Schüler dort betreut und, wenn es ihnen besser geht, wieder in den Unterricht geschickt. Handelt es sich um ernstere Fälle, so ruft das Sekretariat zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz an und bittet Sie, Ihr Kind abzuholen oder, falls Sie verhindert sind, uns zu ermächtigen, für Ihr Kind ein Taxi zu bestellen. Keine Schülerin und kein Schüler darf ohne Abmeldung das Haus verlassen. Die vorzeitige Entlassung muss vom Fachlehrer und später von den Eltern gegengezeichnet werden.

Im Hinblick auf die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule bittet die Schulleitung die Erziehungsberechtigten dringend um eine ggf. kritische Überprüfung von Entschuldigungsgründen der Schüler, damit leichtfertiges Schulschwänzen unterbunden und Schüler, Eltern und Schulleitung von den Unannehmlichkeiten der disziplinären Ahndung verschont bleiben.

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