Das Fach Musik ist am CEG Kernfach. Hierzu gehört auch das Erlernen eines Instruments. Zugelassen sind dabei zur Zeit folgende Instrumente für den Pflichtunterricht:
Cello, Euphonium, Fagott, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Tuba, Violine, Viola
Der Instrumentalunterricht an der Schule findet in Kleingruppen von 2 – 3 Schüler/-innen statt, wird in den Randstunden und am Nachmittag erteilt und ist kostenlos. Instrumente und Notenmaterial müssen von den Eltern selbst beschafft werden. Nur bei den Streichinstrumenten (Violine, Viola, Cello und Kontrabass) sind auch Leihinstrumente von der Schule erhältlich.
Auf besonderen Wunsch ist es möglich, den Instrumentalunterricht außerhalb der Schule privat zu nehmen („externer Unterricht“), wobei die Schülerinnen und Schüler zur Benotung zweimal im Halbjahr in der Schule vorspielen müssen. Im Einzelfall wird das Erlernen eines Zweitinstruments ab der 7. Klasse von der Schule unterstützt und der Unterricht finanziert. Dies ist bei besonderer Eignung und bei Instrumenten, wo die Kapazitäten nicht ausgeschöpft wurden, möglich.
Bei der Wahl des Pflichtinstruments ist neben der Eignung und der Neigung auch die Unterrichtskapazität an der Schule ein Kriterium. Bei der Neuanmeldung ist daher immer auch ein alternatives Pflichtinstrument zu benennen. Ein Anspruch auf freie Instrumentenwahl bei der Anmeldung besteht nicht!
Das Musizieren in der Gruppe ist ein wichtiges Anliegen der musischen Erziehung. Daher bietet das CEG für die verschiedenen Altersstufen differenzierte Möglichkeiten zu Chorgesang und Instrumentalspiel an.
Häufig gestellte Fragen zu Musik und Instrumentalunterricht am musischen Gymnasium