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Krankheit – Ansteckungsgefahr

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.

Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen (z.B. Besuchsverbote, Mitteilungspflicht), die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie nachfolgend informieren.

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Intensivierungsstunden

Die Intensivierungsstunden sind ein besonderes Kennzeichen des achtjährigen Gymnasiums. Die Aufgabenbeschreibung in der Schulordnung (Anlage 2 zur GSO, Fußnote 9) lautet: Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Die Klasse wird jeweils geteilt. Die Intensivierungsstunden werden nicht in die Notenbildung des jeweiligen Faches einbezogen. Natürlich geht es bei den Intensivierungsstunden trotz der fachlichen Anbindung nie ausschließlich um Fachliches, sondern immer auch um den Erwerb allgemeiner Fähigkeiten (z. B. Lerntechniken).

Es wird unterschieden zwischen Pflichtintensivierungen, die für bestimmte Jahrgangsstufen festgelegt sind (am CEG: 5. Jgst. – G9: Englisch, 6. Jgst. – G9: Latein, 7. Jgst. – G8: Englisch, 7. Jgst. – G9: Deutsch), und freiwilligen Intensivierungen. Laut Schulordnung müssen die Schüler/-innen im achtjährigen Gymnasium zwischen der 5. und der 10. JGS neben den für alle verpflichtenden Intensivierungen insgesamt fünf Wochenstunden sog. „flexibler Intensivierungen“ belegen. Diese können entweder aus dem Angebot der freiwilligen Intensivierungsstunden und/oder der Wahlkurse (z. B. Chor, Orchester, Schulspiel) gewählt werden.

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Klassenelternsprecher

Jede Klasse hat die Möglichkeit zu Beginn des Schuljahres einen oder zwei Klassenelternsprecher/-innen zu wählen. Sie haben die Aufgabe, Informationen des Elternbeirates an die Eltern der Klasse weiterzugeben, Anfragen der Eltern an die Klassenleitung weitergeben oder bei Bedarf Elternstammtische zu organisieren. Weitere Informationen zum Elternbeirat finden Sie auf der Seite des Elternbeirats.

Internetecke

Die im Raum 106 vom CEG zur Verfügung gestellten Computer ermöglichen den Schülern neben der Möglichkeit, verschiedene Programme zu nutzen, auch einen Zugang zum Internet.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Regeln zu beachten:

Regeln für die Benutzung des Raumes 106 („Internetecke“)

  1. Die den Schülern zur Verfügung gestellten Einrichtungen (Computer, Drucker etc.) sind sachgerecht und sorgsam zu behandeln.
  2. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung wird der Verursacher belangt.
  3. Im Raum 106 ist Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
  4. Es ist untersagt, Software jeglicher Art zu kopieren. Ein Verstoß kann zu strafrechtlichen Folgen führen.
  5. Die Installation von zusätzlicher Software (Programme, Plugins, u.a.) durch Schüler ist nicht gestattet. Benötigte Software wird nach Rücksprache von der Netzwerk-Administration (Herr Dorscht) installiert.
  6. Das Herunterladen, Installieren oder Kopieren von Daten von CDs oder aus dem Internet ist nicht gestattet.
  7. Die Systemkonfiguration (inklusive Internetoptionen) darf nicht verändert werden.
  8. Störungen und Schäden sind sofort der Netzwerk-Administration (Herr Dorscht) mitzuteilen.
  9. Auf schulischen Rechnern gibt es keine „privaten“ Verzeichnisse und Dateien. Lehrkräfte haben damit jederzeit Einsicht in die von Schülern und Schülerinnen abgelegten Inhalte. Auch haben die Lehrkräfte jederzeit das Recht, bedenkliche Inhalte zu protokollieren bzw. zu löschen.
  10. Kommunikationsdienste wie E-Mail, News, Chat dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden.
  11. Im Internet dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbaren Inhalte wie z. B. pornografischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen werden. Die Schule sperrt diese Inhalte durch einen geeigneten Filter.
  12. Auf sparsamen Umgang mit zur Verfügung gestelltem Druckerpapier ist zu achten.
  13. Vor Verlassen des Raumes sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen.
  14. Der Raum kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und dem Schulforum videoüberwacht werden.

Der Verstoß gegen diese Regeln führt zum Ausschluss von der Benutzung dieses Raumes. Verstöße können außerdem Ordnungsmaßnahmen sowie eventuell Haftungsansprüche nach sich ziehen.

Bei fehlender Verpflichtungserklärung darf die betreffende Schülerin/der betreffende Schüler die Internetecke nicht nutzen.

Instrumentalunterricht

Das Fach Musik ist am CEG Kernfach. Hierzu gehört auch das Erlernen eines Instruments. Zugelassen sind dabei zur Zeit folgende Instrumente für den Pflichtunterricht:

Cello, Euphonium, Fagott, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Tuba, Violine, Viola

Der Instrumentalunterricht an der Schule findet in Kleingruppen von 2 – 3 Schüler/-innen statt, wird in den Randstunden und am Nachmittag erteilt und ist kostenlos. Instrumente und Notenmaterial müssen von den Eltern selbst beschafft werden. Nur bei den Streichinstrumenten (Violine, Viola, Cello und Kontrabass) sind auch Leihinstrumente von der Schule erhältlich.

Auf besonderen Wunsch ist es möglich, den Instrumentalunterricht außerhalb der Schule privat zu nehmen („externer Unterricht“), wobei die Schülerinnen und Schüler zur Benotung zweimal im Halbjahr in der Schule vorspielen müssen. Im Einzelfall wird das Erlernen eines Zweitinstruments ab der 7. Klasse von der Schule unterstützt und der Unterricht finanziert. Dies ist bei besonderer Eignung und bei Instrumenten, wo die Kapazitäten nicht ausgeschöpft wurden, möglich.

Bei der Wahl des Pflichtinstruments ist neben der Eignung und der Neigung auch die Unterrichtskapazität an der Schule ein Kriterium. Bei der Neuanmeldung ist daher immer auch ein alternatives Pflichtinstrument zu benennen. Ein Anspruch auf freie Instrumentenwahl bei der Anmeldung besteht nicht!

Das Musizieren in der Gruppe ist ein wichtiges Anliegen der musischen Erziehung. Daher bietet das CEG für die verschiedenen Altersstufen differenzierte Möglichkeiten zu Chorgesang und Instrumentalspiel an.

 

Häufig gestellte Fragen zu Musik und Instrumentalunterricht am musischen Gymnasium

Ist eine besondere musikalische Eignung notwendig?

Das Musische Gymnasium bildet keine „Musiker“ aus. Ein musikalisches Interesse und eine echte Bereitschaft zum Erlernen eines Instrumentes sind aber Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Als Nachweis für die Eignung zum Übertritt an ein Musisches Gymnasium ist die Note 1 oder 2 in Musik im Übertrittszeugnis notwendig. Liegt keine Musiknote vor oder ist diese schlechter als 2 ist ein kurzer Musikalitäts-Test als Nachweis der Eignung notwendig.

Braucht mein Kind auf dem Instrument Vorkenntnisse?

Vorkenntnisse im Pflichtinstrument sind nicht notwendig! Allerdings ist Erfahrung im Instrumentalspiel sehr vorteilhaft!

Kann mein Kind auch außerhalb der Schule seinen Instrumentalunterricht nehmen?

Ja. Außerschulischer Instrumentalunterricht kann auf Antrag genehmigt werden. Zur Benotung müssen die Schüler/innen ein- oder zweimal im Halbjahr vorspielen.

Soll mein Kind den Instrumentalunterricht außerhalb der Schule beibehalten, wenn es für den Gruppenunterricht in der Schule angemeldet ist?

In vielen Fällen ergänzen sich die Unterrichtseinheiten innerhalb und außerhalb der Schule. Schulischer Gruppenunterricht und privater Einzelunterricht sind zwei Lernphasen pro Woche, die den Lernprozess intensivieren können.

Findet der Instrumentalunterricht am Vormittag statt?

Der Instrumentalunterricht findet überwiegend am Nachmittag statt. Unsere Fünftklässler werden dabei bevorzugt in Randstunden eingeteilt.

Wie groß sind die Instrumentalgruppen?

Der Instrumentalunterricht findet in einer Gruppenstärke von 2 – 3 Schülerinnen und Schülern statt.

Wie viel muss mein Kind üben?

Die Anfänger in der 5. Klasse sollten mit einer täglichen Übezeit zwischen 20 und 30 Minuten rechnen.

Muss mein Kind auch singen können?

Das Singen spielt am Musischen Gymnasium eine wichtige Rolle. In jeder Jahrgangsstufe wird im Klassenunterricht gesungen und an der Gesangstechnik gearbeitet. Ein Vorsingen geht in die Musiknote ein. Natürlich gibt es für alle Altersstufen Chöre an der Schule!

Fundsachen

Fundsachen werden in der Fundsachenkiste in Raum 134 gesammelt und können dort abgeholt werden. Am Ende des Schuljahres werden die Fundsachen nochmals ausgestellt und dann, wenn sie nicht abgeholt werden, vorschriftsgemäß entsorgt.

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