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Leistungsnachweise, große

Regelungen zu Leistungsnachweisen im Schuljahr 2017/18

Die Lehrerkonferenz hat für die Klassen 5 bis 10 die Schulaufgaben entsprechend der Schulordnung wie folgt festgelegt:

Jgst. Fach Anzahl Sonderregelungen / Modus-21-Maßnahmen
5 Deutsch 4
Englisch 4
Mathematik 4
Musik 2
6 Deutsch 3 + 1/1 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2))
Englisch 4 Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1
Mathematik 4
Musik 2
7 Deutsch 3 + 2 KA Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2))
Englisch 3
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1
Mathematik 4 Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20)
Musik 2
8 Deutsch 3 + 2 KA Eine Schulaufgabe wird durch zwei Kurzarbeiten ersetzt (GSO § 22 (2))
Englisch 3 Eine Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Latein 4 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 3:1, sowohl für die ersten drei Schulaufgaben (Grammatikphase) als auch für die letzte Schulaufgabe (Lektürephase)
Mathematik 3
Physik 2
Musik 2
9 Deutsch 3 + Deb. Eine Schulaufgabe wird durch eine „Debatte“ ersetzt (Modus-Maßnahme Nr. 17)
Englisch 3
Latein 3 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1
Mathematik 4 Die letzte Schulaufgabe erstreckt sich über den Jahresstoff (Modus-Maßnahme Nr. 20)
Physik 2
Musik 2
10 Deutsch 3
Englisch 2 + 1/1 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Kombination aus dem Jahrgangsstufentest und einem schulinternen Test (Wertung 1:1) (GSO § 22 (2))
Latein 3 Jeweils Übersetzung und Aufgabenteil, Wertung im Verhältnis 2:1
Italienisch 4 Die vierte Schulaufgabe wird in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten (GSO § 22 (1)).
Mathematik 3
Physik 2
Musik 2

Die Schulaufgaben werden, ebenso wie Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nach der Benotung den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Sie sind binnen einer Woche unverändert der Schule wieder zuzuleiten, andernfalls muss die Herausgabe weiterer Arbeiten unterbleiben.

Festlegungen zu Leistungsnachweisen; prüfungsfreie Zeiten (§ 21 Abs. 2):

Es gibt keine „prüfungsfreie Zeiten“. Schulaufgabenfrei sind lediglich die letzten Tage vor den Weihnachtsferien. An Schulaufgabentagen sind keine Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten gestattet. Am Tag des Klassenvorspiels sind keine Schulaufgaben und Kurzarbeiten, wohl aber Stegreifaufgaben möglich. Referate und Präsentationen sind auch an Schulaufgabentagen möglich.

Schulaufgaben in Form einer mündlichen Prüfung in den modernen Fremdsprachen (§ 22 Abs. 1):

Englisch: je eine mündliche Prüfung in der 6. & 8. Klasse; organisatorische Durchführung: Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten / Italienisch: mündliche Prüfungen in der 10. / 11. / 12. Klasse; Zweiergruppen, i.d.R. nachmittags, ca. 15 Minuten

Leistungsnachweise, Jahrgangsstufen-Tests

In den 6., 8. und 10. Klassen werden jeweils Ende September / Anfang Oktober landesweite Testarbeiten in den Fächern Deutsch (6/8), Englisch (6/10) und Mathematik (8/10) geschrieben. Die Ergebnisse gelten als kleine Leistungsnachweise. Eine Ausnahme stellen der Deutschtest in der 6. Jahrgangsstufe sowie der Englischtest in der 10. Jahrgangsstufe dar; dieser ersetzt zusammen mit einem späteren schulinternen (Deutsch) bzw. zentralen (Englisch) Test eine Schulaufgabe (vgl. Leistungsnachweise, große).

Auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (www.isb.bayern.de) finden Sie weitere Informationen zu den landesweiten Tests, aber auch Vergleichsarbeiten aus den früheren Jahren.

Leistungsnachweise, Bestimmungen der Schulordnung

Die Gymnasialschulordnung enthält die folgenden Grundsätze zu Leistungserhebungen (§ 21):

(1) Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind schriftliche, mündliche und praktische Leistungen nach Maßgabe des § 23. In der Qualifikationsphase ist die Seminararbeit ein zusätzlicher Leistungsnachweis.

(2) Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf Grundwissen beziehen. In den Fächern Kunst, Musik, Textilarbeit mit Werken und Hauswirtschaft können ersatzweise praktische Leistungen gefordert werden. Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.

(3) In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert. Im Wissenschaftspropädeutischen Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert. Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge der Schülerinnen und Schüler, gefordert.

Durch die Terminologie „große“ und „kleine“ Leistungsnachweise ist die frühere, etwas unscharfe Abgrenzung zwischen „schriftlichen“ und „mündlichen“ (z. B. die Stegreifaufgaben enthaltenden) Leistungsnachweisen abgelöst. Der Grundsatz der Einbeziehung des Grundwissens unterstützt das nachhaltige Lernen über die Einzelstunde hinaus. Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen gemäß § 23 GSO mündliche Leistungsnachweise wie Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate und schriftliche Leistungsnachweise wie Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

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Projektwoche am CEG

Seit dem Schuljahr 2023/24 findet am CEG zum Halbjahr eine neu konzeptionierte Projektwoche statt, bei der unsere Schülerinnen und Schüler fächerübergreifend und projektorientiert lernen und arbeiten.

Hierbei werden verschiedene Aspekte des Lehrplans aufgegriffen. Der Schwerpunkt liegt dabei gleichwertig auf Fach-, Sozial- und Alltagskompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler durch Frei- und Gruppenarbeit und bei Workshops wie Exkursionen erwerben.

Einen Schwerpunkt setzen dabei u.a. die sogenannten Alltagskompetenzen, die verstärkt in der Jahrgangsstufe 7 mit den sechs Themenfeldern „Ernährung, Gesundheit, Umweltverhalten, selbstbestimmtes Verbraucherhalten, Haushaltsführung und Digitales Handeln“ umgesetzt werden.

Übersicht über die Themen der einzelnen Jahrgangsstufen

Jgst.5678910
ThemaRessourcen nutzen und schonenKulturelle Entwicklung verstehen und erlebenAlltagskompetenzen erproben und erwerbenDemokratie verstehen und lebenBerufs-
orientierung
Sozial-
praktikum

Jahrgangsstufe 11: Wissenschaftswoche zur Vorbereitung der Berlinfahrt
Q12 (G8): Mo – Fr: Abiturvorbereitung nach gesondertem Plan, Klausuren; Fr: Vortrag der Uni Erlangen

Mittagsverpflegung

Während der Schulzeit werden – von Montag bis Donnerstag – täglich wechselnde, ausgewogene, gesunde und schmackhafte warme Speisen in der Schulmensa angeboten. Der Speiseplan mit täglich zwei Hauptgerichten (von denen eines immer vegetarisch ist) und einer Beilage/Nachspeise wird im Voraus erstellt und kann im Internet unter https://ceg-e.inetmenue.de/ eingesehen werden. Dieses Angebot kann nur bei Teilnahme am i-NET-Menue (bargeldlosen Bestellessen im Internet) genutzt werden. Daneben wird ein Snack-Verkauf mit Produkten einer ortsansässigen Bäckerei (z. B. belegte Fladenbrote, Sandwiches, Brezeln oder süße Teilchen etc.) angeboten. Diese können ohne Vorbestellung erworben werden. Bezahlt wird entweder ebenfalls mit i-NET-Menü-Guthaben (Vorlegen der CEG-Schülerkarte) oder in bar. Ausführliche Informationen zur Mittagsverpflegung finden Sie hier.

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