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CEG-Schülerkarte

Im Schuljahr 2018/19 wurden für alle Schülerinnen und Schüler Schülerkarten im Scheckkarten-Format eingeführt. Zum einen soll damit der Kauf bzw. die Ausgabe von vorbestelltem Essen in der Mensa erleichtert werden. Zum anderen soll die Karte z.B. auch bei der Schulbücherausleihe eingesetzt werden. Schließlich kann die Karte auf Wunsch auch mit eigenem Foto versehen und als Schülerausweis genutzt werden.

Bei Teilnahme am i-NET-Menue entfällt durch Nutzung der Karte künftig das Ausdrucken des Essensbons: Ihr Kind muss nur die Karte auf den Kartenleser legen und erhält sein vorbestelltes Essen. Außerdem kann es, sofern auf dem i-NET-Menue-Konto Guthaben verbucht ist, mit der Karte bargeldlos warmes Essen oder auch Snacks kaufen. Das i-NET-Menue-Guthaben kann wie bisher schon durch Überweisung eines frei wählbaren Geldbetrages auf das i-NET-Menue-Konto oder künftig auch durch Einzahlung von Bargeld am Kiosk-Terminal in der Mensa erhöht werden.

Auf der Karte selbst ist kein Guthaben, sondern lediglich ein Code elektronisch gespeichert (ansonsten keine weiteren Daten!). Erst in der i-NET-Menue-Software wird diesem Code dann der zugehörige Schüler und sein Guthaben zugeordnet. Für die Buchausleihe wird die Karte außerdem mit einem Barcode versehen, der in der Bibliothekssoftware mit dem Namen des jeweiligen Schülers verknüpft ist.

Da wir den Datenschutz sehr ernst nehmen, bieten wir die Karte mit verschieden umfangreicher Bedruckung an. In der Grundvariante enthält die Karte bis auf den elektronisch gespeicherten Code (i-NET-Menue) und den Barcode für die Bibliothek keine weiteren Daten. Wir empfehlen jedoch zusätzlich zumindest den Aufdruck des Schüler-Namens (hilfreich z.B., wenn die Karte verloren geht). Auf Wunsch kann zusätzlich das Geburtsdatum sowie ein Foto aufgedruckt werden, um die Karte als Schülerausweis nutzen zu können.

Übertritt aufs Gymnasium (5. Jgst.)

Zum Übertritt berechtigen nur Übertrittszeugnisse, die im Mai des aktuellen Schuljahres ausgestellt wurden. Grundsätzlich können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. September des laufenden Jahres das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Nachfolgend werden die wichtigsten Übertrittsregelungen skizziert.

Übertritt aus Jgst. 4 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule

Schüler/innen mit einer Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch / Mathematik / Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 im Übertrittszeugnis können direkt für das Gymnasium angemeldet werden. Andernfalls ist für den Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.

Übertritt aus Jgst. 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule / Realschule

Grundsätzlich liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik mindestens 2,0 (Mittelschule) bzw. 2.5 (Realschule) erreicht wird. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.
Schüler/innen, die in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis mindestens die zuvor genannten Durchschnittsnoten erzielt haben, können während der Einschreibewoche vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Selbstverständlich können in den ersten drei Ferientagen auch Schüler/innen angemeldet werden, die zwar im Zwischenzeugnis noch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, jedoch im Jahreszeugnis die Eignung für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums nachweisen.

Übertritt ohne Eignungsfeststellung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grund-, Mittel- oder Realschule

Für den Übertritt ans Gymnasium ist die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Dies gilt u.a. für Übertritte aus den privaten Montessori-Schulen, der Freien Waldorfschule und der Franconian International School.

Probeunterricht

Der Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) findet in der Regel zentral für alle Erlanger Gymnasien statt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Außerdem werden auch die Schüler/innen aufgenommen, die in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

 

Sprechstunden

Schulleitung:

  • Herr PD Dr. Kellner: nach Vereinbarung, Zi. 111
  • Herr Uschalt: nach Vereinbarung, Zi. 121
  • Herr Thiessen: nach Vereinbarung, Zi. 113
  • Herr Seuferling: nach Vereinbarung, Zi. 113

Schulberatung:

Die Beratungssprechstunden der Beratungslehrkraft und der Schulpsychologin finden Sie auf der Seite der Beratung.

Fachsprechstunden:

Die Fachsprechstunden der Lehrkräfte sind im Schulmanager-Online hinterlegt. Bitte buchen Sie dort im Modul Sprechstunden bei der entsprechenden Lehrkraft eine Sprechstunde oder fragen Sie – falls Sie zur dort angegebenen Sprechstundenzeit nicht können – gesondert einen Termin an.

Klassenelternversammlungen

Im Oktober und November findet für jede Klasse der Jahrgangsstufen 5 bis 10 eine Klassenelternversammlung statt, bei der die Klassenleitung mit den Eltern die Situation in der Klasse bespricht. Bei Bedarf können auch Fachlehrkräfte hinzugezogen werden. Zum Teil ist den Versammlungen ein allgemeiner Informationsteil für alle Klassen einer Jahrgangsstufe vor- bzw. nachgeschaltet, bei dem es um ein jahrgangsstufenspezifisches Thema geht, zum Teil sind die Versammlungen mit dem 1. Elternsprechtag gekoppelt.

Die Termine der einzelnen Klassenelternversammlungen sind dem allgemeinen Terminplan zu entnehmen.

Ferien und unterrichtsfreie Tage

JahrWinterferienOsterferienPfingstferienSommerferienHerbstferienWeihnachtsferien
202228.02. - 04.03.11.04. - 23.04.07.06. - 18.06.01.08. - 12.09.31.10. - 04.11. / 16.11.24.12. - 07.01.
202320.02. - 24.02.03.04. - 15.04.30.05. - 09.06.31.07. - 11.09.30.10. - 03.11. / 22.11.23.12. - 05.01.
202412.02. - 16.02.25.03. - 06.04.21.05. - 01.06.29.07. - 09.09.
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