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Elternsprechtag

Zweimal im Schuljahr (im November und Ende April/Anfang Mai, die genauen Termine dieses Schuljahres entnehmen Sie bitte dem Terminkalender) finden allgemeine Elternsprechtage statt, bei denen die Erziehungsberechtigten in Kontakt mit den Fachlehrkräften ihrer Kinder treten können. Für die Eltern der fünften / sechsten Klassen wird im ersten Halbjahr ein eigener Elternsprechtag angeboten.

Damit möglichst viele Eltern das Gesprächsangebot wahrnehmen können, ist die Zeit der Einzelgespräche auf maximal 7 ½ Minuten befristet. Für ausführliche Gespräche und eingehende Beratung sind die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrkräfte vorgesehen. Sie können über den Schulmanager einen Sprechstundentermin bei den Lehrkräften Ihres Kindes buchen.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung aller Eltern am CEG und wird für jeweils zwei Jahre von der Elternschaft gewählt. Jede und jeder Erziehungsberechtigte kann sich zur Wahl stellen. Näheres zur Arbeit und zur aktuellen Zusammensetzung des Elternbeirats finden sie hier.

Diebstahlvorbeugung, Haftung der Schule

Die Haftung der Schule und des Sachaufwandsträgers erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen (z. B. Musikinstrumente, Fahrräder, Garderobe, Wertsachen). Große Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände (z. B. teuere Füller) sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, das Sekretariat oder Direktorat um Aufbewahrung zu bitten.

Es ist nicht möglich, in Fluren und Treppenhäusern abgestellte Taschen gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Gleiches gilt für die Musikinstrumente. Die Schule kann für Instrumente, die in Schulräumen, Treppenhäusern und Gängen abgestellt werden, keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für Instrumente, die von den Schülerinnen und Schülern im Raum 134 („Depot“) eingeschlossen werden können. Der Schlüssel hierfür ist im Sekretariat bei Frau Baer bzw. Frau Heidrich erhältlich.

Für Dinge, die während des Sportunterrichts aus Sicherheitsgründen abgelegt werden müssen, kann die Schule ebenfalls keine Haftung übernehmen. Wenn Schülerinnen und Schüler trotzdem etwas Wertvolleres dabei haben, müssen sie dies der Sportlehrkraft sagen.

Im Zusammenhang mit anderem Unterricht ist es möglich, dass Klassenzimmer offen bleiben, wenn die Schülerinnen und Schüler in einem Fachraum Unterricht haben. Die Mappen usw. werden deshalb immer in die Fachräume mitgenommen.

Unser Schulgelände ist frei von außen zugänglich. Fahrräder müssen mit einem guten Schloss gesichert werden. Bei besonders wertvollen Rädern sollten Sie eine entsprechende Fahrradversicherung abschließen, denn die Räder sind von unserer Seite nicht versichert.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Ihr Kind vonseiten der Schule nicht haftpflichtversichert ist. Bei Sachschäden, die Ihr Kind verursachen sollte, können die Stadt Erlangen (als Aufwandsträger der Schule) oder auch geschädigte Mitschülerinnen und Mitschüler Ihres Kindes mit Ersatzansprüchen an Sie herantreten.

Bibliotheken

Die Schülerbibliothek (N14 im 1. Stock des Erweiterungsbaus) leitet Frau Duschl. Die Stu­dienbibliothek (für Lehrer und Oberstufenschüler/-innen) führt Herr Hofmann (Zi. 326), die lernmittelfreie Bücherei Herr Iuga (Zi. K14).

Die Öffnungszeiten sind auf den jeweiligen Zimmertüren angegeben.

MODUS-21

MODUS-21 war ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Kultusministeriums und der Stiftung Bildungspakt Bayern. Der durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und das ISB wissenschaftlich begleitete Modellversuch für unterschiedliche Schularten begann im Schuljahr 2002/03 und wurde im Juli 2007 abgeschlossen.

Dabei standen vier Arbeitsfelder im Blickpunkt:

  1. Qualität von Unterricht und Erziehung
  2. Personalmanagement und Personalführung
  3. Inner- und außerschulische Partnerschaften
  4. Sachmittelverantwortung

30 erprobte und positiv bewertete Maßnahmen der MODUS21-Schulen wurden bereits mit Beginn des Schuljahres 2005/06 für alle Schulen freigegeben. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen aus den Bereichen Schulorganisation, Individualförderung, Leistungserhebung sowie Personalführung und Personalmanagement des Projekts steht den Schulen dabei frei. In welchen Fächern am CEG Modus-21-Maßnahmen getroffen werden, können Sie der Tabelle unter Leistungsnachweise, große entnehmen.

Freundeskreis

Der Verein der Freunde des Christian-Ernst-Gymnasiums ist ein eingetragener (Förder-) Verein seit 1965. Gemäß Satzung fördert er das Leben und den Ausbau der Schule. Die finanzielle Basis hierfür bilden die Beiträge der Mitglieder (Eltern und Ehemalige) und Spenden. Ein gewähltes Gremium aus Eltern, Lehrkräften und ehemaligen Schülern – das Kuratorium – entscheidet über die Vergabe vorhandener Mittel. Weitere Informationen finden Sie hier.

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