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Schulwegkostenfreiheit

Schulwegkostenfreiheit besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule einer Ausbildungsrichtung, soweit der einfache Schulweg länger als 3 km ist. Der Antrag an die Stadt oder den Landkreis (je nach Wohnort) wird nur einmal bei Eintritt in das Christian-Ernst-Gymnasium gestellt.

Von der 11. Klasse an müssen die Beförderungskosten von den Eltern getragen werden. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn der Schüler oder die Schülerin einer Familie mit drei oder mehr Kindern angehört, für die der Unterhaltsleistende Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (oder vergleichbare Leistungen; auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II oder Sozialgeld). Dann werden die Fahrtkosten ebenfalls erstattet oder, was praktischer ist, es wird schon am Schuljahresanfang eine kostenfreie Fahrkarte beantragt. Der Antrag muss bei der Stadt Erlangen, Schulverwaltungsamt, bzw. beim zuständigen Landratsamt bereits vor Beginn des jeweiligen Schuljahres gestellt werden (Kindergeldnachweis für Monat August erforderlich). Ist die genannte Voraussetzung nicht gegeben, übersteigen jedoch für die Familie eines Schülers der Oberstufe die Gesamtkosten der notwendigen Beförderung im Schuljahr 395 €, so wird der darüber hinausgehende Betrag jeweils am Ende eines Schuljahres erstattet (bitte Belege aufbewahren). – Eine Befreiung von der Eigenbeteiligung ist auch für Behinderte und Sozialhilfeempfänger möglich.

Anträge auf nachträgliche Erstattung der Fahrtkosten sind im Sekretariat II zu erhalten. Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 31. Oktober. (Diese Anträge mit den Originalunterlagen werden dann unmittelbar beim Schulverwaltungsamt der Stadt bzw. beim jeweiligen Landratsamt eingereicht. Wo die kostenfreien Fahrkarten für die Oberstufe abgeholt werden müssen, bitte in Sekretariat II erfragen!)

Schulgesundheitspflege

Für die Schulgesundheitspflege (Art. 80 BayEUG) sind folgende Stellen zuständig:

  • Gesundheitsamt, Schubertstr. 14, 91052 Erlangen, Tel. 09131/7144-0,

Sprechzeiten: Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr.

  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Caritasverbandes e.V.

Adresse: Anna-Herrmann-Str. 3, 91074 Herzogenaurach, Tel. 09132/8088

  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Stadt Erlangen

Adresse: Henkestr. 53, 91054 Erlangen, Tel. 09131/86-2295

Anmeldung: Mo–Fr 8-12 Uhr; Mo 13-18 Uhr; Di-Do 13-17 Uhr; Fr 13-15 Uhr

Schulforum

Das Schulforum, das aus Vertretern des Elternbeirates, der SMV, des Lehrerkollegiums und dem Schulleiter Herrn Kellner besteht, trifft sich mindestens zweimal im Halbjahr, um wichtige Angelegenheiten der Schule zu besprechen. Nach Art. 69 BayEUG sind dies insbesondere

  • die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf,
  • die Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule,
  • Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),
  • Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung,
  • Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.

Die Sitzungen des Schulforums sind nach § 23 der GSO nicht öffentlich.

Schulbücher – Lernmittelfreiheit

  • Die Schulbücher sind Eigentum der Schule und müssen pfleglich behandelt werden. Alle Bücher müssen eingebunden werden, bitte verwenden Sie hierfür keine Klebefolie!
  • Sollten sich Beschädigungen an einem Buch befinden, die bereits von einem der Vorgänger stammen, muss dies sofort nach dem Austeilen dem Fachlehrer gemeldet und von diesem im Buch vermerkt werden, damit finanzielle Forderungen am Jahresende vermieden werden können.
  • Bei Verlust oder allen selbst verschuldeten Beschädigungen (auch Hineinschreiben gehört dazu) müssen wir das Ersetzen des Buches verlangen: Das Buch wird neu beschafft, das beschädigte verbleibt beim betreffenden Schüler. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei nicht zurückgegebenen Schulbüchern am Jahresende das Zeugnis einbehalten werden, bis Ersatz geleistet worden ist.
  • Über die Ferien können in beschränktem Maß Bücher gegen Hinterlegung einer Kaution von 20 € ausgeliehen werden. Das Geld wird nach Rückgabe der Bücher wieder ausgehändigt.
  • Abgesehen von der Möglichkeit, alle Bücher selbst zu beschaffen, könnte es sinnvoll sein, zumindest in einigen Fächern (z. B. in den Fremdsprachen) die Bücher selbst zu kaufen. Auf diese Weise können die Schüler darauf etwa auch in den Sommerferien und in späteren Jahren zurückgreifen. Bitte lassen Sie vor einem Kauf beim Fachlehrer oder bei Herrn Iuga wegen der richtigen Auflage nachfragen.

 

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