Intensivierungsstunden
Die Intensivierungsstunden sind ein besonderes Kennzeichen des achtjährigen Gymnasiums. Die Aufgabenbeschreibung in der Schulordnung (Anlage 2 zur GSO, Fußnote 9) lautet: Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Potenziale von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen (Schulprofil) berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. Die Klasse wird jeweils geteilt. Die Intensivierungsstunden werden nicht in die Notenbildung des jeweiligen Faches einbezogen. Natürlich geht es bei den Intensivierungsstunden trotz der fachlichen Anbindung nie ausschließlich um Fachliches, sondern immer auch um den Erwerb allgemeiner Fähigkeiten (z. B. Lerntechniken).
Es wird unterschieden zwischen Pflichtintensivierungen, die für bestimmte Jahrgangsstufen festgelegt sind (am CEG: 5. Jgst. – G9: Englisch, 6. Jgst. – G9: Latein, 7. Jgst. – G8: Englisch, 7. Jgst. – G9: Deutsch), und freiwilligen Intensivierungen. Laut Schulordnung müssen die Schüler/-innen im achtjährigen Gymnasium zwischen der 5. und der 10. JGS neben den für alle verpflichtenden Intensivierungen insgesamt fünf Wochenstunden sog. „flexibler Intensivierungen“ belegen. Diese können entweder aus dem Angebot der freiwilligen Intensivierungsstunden und/oder der Wahlkurse (z. B. Chor, Orchester, Schulspiel) gewählt werden.