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Auszüge aus der Hausordnung

  • Gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten. Auftretende Konflikte lassen sich fair und sach­­lich, vor allem gewaltfrei lösen. Helfen können hierbei Klassensprecher, die Schülermit­ver­ant­wor­tung (SMV), Tutoren, aber auch die Klassenleitung, die Verbindungslehrer, die Stufen­be­treuer und die Schul­­leitung.
  • Jeder soll das Eigentum des anderen achten. Neben dem privaten verlangt auch das öffentliche Eigentum eine rücksichtsvolle Behand­lung. Ein­richtungsgegenstände und Unterrichtsmittel sind schonend zu behandeln. Das Glei­che gilt für die Wände des Schulhauses. Fahrlässiges oder vorsätzliches Beschädigen schulischer Einrich­tungen zieht in jedem Fall Ordnungsmaßnahmen oder soziale Dienste und Schadenersatz­an­sprü­­che nach sich.
  • Entsprechend der Schul- und Hausordnung dürfen weder gefährliche Gegen­stände noch solche, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, mitgebracht werden. Wir werden solche Dinge einstweilen dem Schüler oder der Schülerin wegnehmen und erst später an die Erziehungsberechtigten zurückgeben. Bitte werfen Sie ein Auge darauf: Spielzeug, Messer oder gar „Softair“-Waffen gehören nicht in die Schule! Bei bestimmten Waffen (Faustmesser, Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser, bestimmte Elektroschocker) ist bereits der Besitz strafbar.
  • Rechtzeitiges Erscheinen zum Unterricht bedeutet, dass man nicht erst um 8.00 Uhr oder ganz knapp vorher kommt. Andererseits sollte ein sehr frühes Erscheinen vermieden werden, da die Klassenzimmer und die Gänge i.d.R. erst  um 7.45 Uhr betreten werden dürfen. Schülerinnen und Schüler, die vorher kommen müssen, halten sich im Hauptbau im Mitteltrakt des Erdgeschosses auf.
  • Handys, Smartphones und sämtliche andere digitale Speichermedien müssen nicht nur im Unterricht, sondern auch außerhalb des Unterrichts und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben. Im anderen Falle werden sie dem Schüler oder der Schülerin abgenommen und am Ende des Schultages wieder ausgehändigt. Selbstverständlich ist auch jede Verwendung der Foto-, Film- oder der akustischen Aufnahmefunktion in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Wenn eine besondere Veranlassung besteht (z.B. wenn Schüler ihre Eltern anrufen sollen), kann eine Lehrkraft dies erlauben. Sie muss jedoch ausdrücklich vorher um Erlaubnis gebeten werden. Bei schriftlichen Leistungsnachweisen müssen digitale Speichermedien ab der 8. Jahrgangsstufe vor Beginn der Arbeit abgegeben werden („Handyboxen“). Bei der Abiturprüfung gelten noch strengere Regelungen: Das Handy darf nicht mit in den Prüfungsraum genommen werden. Während der Prüfung  kann es im Sekretariat verwahrt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird als Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel und damit als Unterschleif gewertet, mit der zwingenden Folge, dass zumindest die betroffene Prüfung mit Note 6 bewertet wird.
  • Halten Sie Ihr Kind zu Sauberkeit im persönlichen Bereich und in der Gemeinschaft an. Jeder einzelne Schüler muss daran mitwirken, dass der eigene Platz und die Schule als Ganzes rein gehalten werden. – Die Lehrkräfte vergewissern sich gegen Ende des Unterrichts am Vormittag und am Nachmittag, dass am Boden und unter den Schülerbänken keine Papierreste usw. mehr liegen.
  • Alle Schulmitglieder sind ferner verpflichtet, an der Mülltrennung mitzuwirken. Im Sinne der Schonung der Umwelt sind wir bestrebt, die Müllmenge zu reduzieren. Wir bitten deshalb die Eltern, ihren Kindern keine Pausenverpflegung mitzugeben, die aufwändige Verpackungen hat. Aus Sicherheitsgründen dürfen Glasflaschen nicht aus der Pause mit in die Klassenzimmer oder in die Umkleiden der Sporthalle genommen werden.
  • Das Rauchen sowie die Einnahme alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Schul­ge­lände (Schulhaus, Pausenhof, Rasenplatz, u.U. angemietete Räume, Sport- und Schwimm­­­halle), auch in den Einfahrten / vor den Eingängen sowie auf den Unterrichts­we­gen (z.B. zum Sportunterricht) verboten. Bei Nichtbeachtung der Verfügung muss mit Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden. Dies gilt wegen Schädigung des Ansehens der Schule auch dann, wenn das Rauchen / der Alkoholkonsum in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Unterrichtsbetrieb außerhalb des Schulgeländes erfolgt (z.B. vor den Schuleingängen, vor und gegenüber dem Schulhoftor). Selbstverständlich sind auch die übrigen gesetzlichen Rauchverbote (z.B. gemäß Jugendschutzbestimmungen) einzuhalten. Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ab dem 01.09.07 von 16 auf 18 Jahre angehoben worden.
  • An jeder Schule ist eine Lehrkraft damit betraut, den mit Suchtmitteln und Drogen zusammenhängenden Fragen nachzugehen und vor allem für Schüler, die in Not geraten sind, Ansprechpartner zu sein. An unserer Schule ist dies Frau Schönig. Die „Beauftragten für die Suchtprävention“ unterliegen einem besonderen Beratungsgeheimnis.
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