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Wichtig ist es, möglichst umgehend zu bemerken, wenn ein Kind nicht rechtzeitig in der Schule bzw. zu Hause ankommt.

Daher rührt die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus, sich nach Mitteln umzusehen, wie sie Gefahren für Kinder auf dem Schulweg nach Möglichkeit verhindern können.

Dazu gehört auch, dass die Schülerinnen und Schüler in einer ihrem Alter und ihrer Einsichtsfähigkeit angepassten Weise über mögliche Gefahren, auch durch Sexualstraftäter, unterrichtet werden. Wir tun dies von Seiten der Schule, wissen aber, dass der größere Teil der Aufklärungs- und Erziehungsarbeit beim Elternhaus liegt.

Von Seiten der Schule wird darauf geachtet, ob die Schülerinnen und Schüler in der Schule ankommen. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird nach Unterrichtsbeginn überprüft.

Wenn keine Entschuldigung vorliegt, wird bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten angerufen.

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