Seite wählen

Zum Übertritt berechtigen nur Übertrittszeugnisse, die im Mai des aktuellen Schuljahres ausgestellt wurden. Grundsätzlich können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. September des laufenden Jahres das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Nachfolgend werden die wichtigsten Übertrittsregelungen skizziert.

Übertritt aus Jgst. 4 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule

Schüler/innen mit einer Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch / Mathematik / Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 im Übertrittszeugnis können direkt für das Gymnasium angemeldet werden. Andernfalls ist für den Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.

Übertritt aus Jgst. 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule / Realschule

Grundsätzlich liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik mindestens 2,0 (Mittelschule) bzw. 2.5 (Realschule) erreicht wird. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschüler/innen möglich.
Schüler/innen, die in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis mindestens die zuvor genannten Durchschnittsnoten erzielt haben, können während der Einschreibewoche vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Selbstverständlich können in den ersten drei Ferientagen auch Schüler/innen angemeldet werden, die zwar im Zwischenzeugnis noch nicht den erforderlichen Notendurchschnitt erreicht haben, jedoch im Jahreszeugnis die Eignung für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums nachweisen.

Übertritt ohne Eignungsfeststellung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grund-, Mittel- oder Realschule

Für den Übertritt ans Gymnasium ist die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums erforderlich. Dies gilt u.a. für Übertritte aus den privaten Montessori-Schulen, der Freien Waldorfschule und der Franconian International School.

Probeunterricht

Der Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) findet in der Regel zentral für alle Erlanger Gymnasien statt. Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Außerdem werden auch die Schüler/innen aufgenommen, die in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner